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Recht im Online-Marketing (Solmecke, Christian)
Recht im Online-Marketing , Online-Marketing ist ein wichtiger Kommunikationskanal der PR- und Marketingarbeit. Bei der Umsetzung müssen Sie eine Vielzahl rechtlicher Aspekte beachten. Mit diesem Buch sind Sie auf der sicheren Seite. Die beiden erfahrenen Juristen Christian Solmecke und Sibel Kocatepe begleiten Sie von Anfang an bei der rechtssicheren Planung Ihrer Marketingmaßnahmen und bei der Lösung der wichtigsten Rechtsfragen. Die Autoren verzichten dabei auf Juristendeutsch und erklären alles in verständlicher Sprache. Inklusive neuer EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und Rechtshinweisen zum Influencer-Marketing. Aus dem Inhalt: Urheber- und Vertragsrecht Persönlichkeits- und Wettbewerbsrecht Datenschutzrecht E-Mail-Marketing Mobile- und App-Marketing Video-Marketing Social Media Marketing Content Marketing Webanalyse, SEA, SEO Onlineshop und Website aus rechtlicher Sicht Abwehr und Durchsetzung von Ansprüchen Beispiele und Mustertexte Die Fachpresse zur Vorauflage: ESTUGO: »Dieses Buch zeigt sehr übersichtlich, wie Marketing in Zeiten der DSGVO aussehen muss.« NetzNews.org: »Empfehlung für den Bücherschrank jedes Online Marketers.« , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 4. Auflage, Erscheinungsjahr: 20230405, Produktform: Leinen, Titel der Reihe: Rheinwerk Computing##, Autoren: Solmecke, Christian, Edition: REV, Auflage: 23004, Auflage/Ausgabe: 4. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 1019, Themenüberschrift: BUSINESS & ECONOMICS / Business Law, Keyword: Bücher Grundlagen Tipps Tutorials Wissen; Google Analytics; E-Commerce; Abmahnung; Nutzungsrechte; Lizenzrechte; Soziale Medien; Recht Online-Marketing; Influencer-Marketing; Datenschutz; Urheberrecht; Internet-Recht; Social Web; Online-Handel; Facebook EuGH, Fachschema: Datenschutz-Grundverordnung - EU-DSGVO~E-Business~Electronic Commerce - E-Commerce~E-Venture~Internet / Electronic Commerce~Net Economy~Handelsrecht~Internet / Wirtschaft, Recht~Medienrecht, Fachkategorie: Recht der Werbung, Marketing und Sponsoring, Sprache: Deutsch, Warengruppe: HC/Datenkommunikation/Netze/Mailboxen, Fachkategorie: Handelsrecht, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Rheinwerk Verlag GmbH, Länge: 245, Breite: 175, Höhe: 61, Gewicht: 2006, Produktform: Gebunden, Genre: Mathematik/Naturwissenschaften/Technik/Medizin, Genre: Mathematik/Naturwissenschaften/Technik/Medizin, Relevanz: 0002, Tendenz: -1, WolkenId: 1703106
Preis: 79.90 € | Versand*: 0 € -
Fahrländer, Stefan: Wertermittlung von Immobilien und Grundstücken - mit Arbeitshilfen online
Wertermittlung von Immobilien und Grundstücken - mit Arbeitshilfen online , Eine Wertermittlung soll den Verkehrswert (Marktwert) eines bebauten oder unbebauten Grundstücks feststellen und ihn so darlegen, dass die einzelnen Schritte und das Ergebnis nachvollziehbar und nachprüfbar sind. Dieses Buch zeigt Ihnen alle notwendigen Schritte, um ein fundiertes Gutachten zu erstellen, auch unter Berücksichtigung der verschiedenen Verfahrensvarianten. Inhalte: Wertermittlung bebauter Grundstücke: normierte und nicht-normierte Verfahren Vom vorläufigen über den marktangepassten Verfahrenswert zum Verkehrswert Allgemeine vs. besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale Sachgerechte Ableitung und Anpassung von Normalherstellungskosten Neu in der 8. Auflage : Die ImmoWertV 2021 mit den Muster-Anwendungshinweisen der ImmoWertA Angepasste Kalkulationshilfen für die Wertermittlung (Sachwert- und Ertragswertverfahren) Vorlage zur eigenen Erweiterung/ Anpassung zur Ableitung des objektspezifisch angepassten Liegenschaftszinssatzes Neu erstelltes Beispielgutachten (Sachwertverfahren) als Grundlage für eigene Erweiterungen und Anpassungen Neue Bewertungsberichte der FPRE AG Die digitale und kostenfreie Ergänzung zu Ihrem Buch auf myBook+: Zugriff auf ergänzende Materialien und Inhalte E-Book direkt online lesen im Browser Persönliche Fachbibliothek mit Ihren Büchern Jetzt nutzen auf mybookplus.de. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 59.99 € | Versand*: 0 € -
Pagan Online
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Railroads Online
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Ist der Balkon einer Eigentumswohnung Gemeinschaftseigentum?
Ist der Balkon einer Eigentumswohnung Gemeinschaftseigentum? Diese Frage hängt von den Regelungen der jeweiligen Eigentümergemeinschaft ab. In der Regel sind Balkone, die zu einer bestimmten Wohnung gehören, Sondereigentum und somit in der Verantwortung des jeweiligen Wohnungseigentümers. Es kann jedoch auch vorkommen, dass Balkone als Gemeinschaftseigentum definiert sind, was bedeutet, dass sie von allen Eigentümern gemeinsam genutzt und instand gehalten werden müssen. Es ist daher wichtig, die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung der Eigentümergemeinschaft zu prüfen, um Klarheit über die Eigentumsverhältnisse zu erhalten. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt oder eine Hausverwaltung zu konsultieren.
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Welche Rechte und Pflichten haben Mieter und Vermieter gemäß dem deutschen Mietrecht?
Mieter haben das Recht auf eine angemessene Mietwohnung, auf eine mängelfreie Wohnung und auf eine fristgerechte Kündigung. Vermieter haben das Recht auf die vereinbarte Miete, auf eine ordnungsgemäße Nutzung der Wohnung und auf eine angemessene Ankündigung von Besichtigungen oder Reparaturen. Beide Parteien haben die Pflicht, sich an die im Mietvertrag vereinbarten Regelungen zu halten und sich gegenseitig über Mängel oder Probleme zu informieren.
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Wie können Hausbesitzer und Mieter ihre Immobilien vor Einbrüchen schützen?
Hausbesitzer und Mieter können ihre Immobilien vor Einbrüchen schützen, indem sie hochwertige Schlösser an Türen und Fenstern installieren. Außerdem sollten sie sicherstellen, dass alle Eingänge gut beleuchtet sind, um potenzielle Einbrecher abzuschrecken. Die Verwendung von Alarmanlagen und Überwachungskameras kann ebenfalls dazu beitragen, die Sicherheit zu erhöhen. Schließlich ist es wichtig, nachbarschaftliche Beziehungen zu pflegen und auf verdächtige Aktivitäten in der Umgebung zu achten.
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Kann die Hausverwaltung einen Mieter kündigen?
Kann die Hausverwaltung einen Mieter kündigen? Dies hängt von den jeweiligen Gesetzen und Regelungen des Landes oder Bundeslandes ab, in dem sich die Immobilie befindet. In der Regel hat die Hausverwaltung nicht das Recht, einem Mieter ohne triftigen Grund zu kündigen. Es gibt jedoch bestimmte Situationen, in denen die Hausverwaltung das Recht hat, einem Mieter zu kündigen, wie zum Beispiel bei schwerwiegenden Verstößen gegen den Mietvertrag oder bei Zahlungsrückständen. Es ist ratsam, sich über die spezifischen Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern in der jeweiligen Rechtsprechung zu informieren.
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Kann man die Hausverwaltung auf den Mieter umlegen?
Kann man die Hausverwaltung auf den Mieter umlegen? In der Regel können die Kosten für die Hausverwaltung auf den Mieter umgelegt werden, sofern dies im Mietvertrag oder in der Betriebskostenabrechnung vereinbart wurde. Die genauen Regelungen hierzu können jedoch je nach Mietvertrag und gesetzlichen Bestimmungen variieren. Es ist wichtig, dass die Umlage der Hausverwaltungskosten transparent und nachvollziehbar erfolgt und dass der Mieter über die anfallenden Kosten informiert wird. Bei Unklarheiten oder Streitigkeiten empfiehlt es sich, rechtlichen Rat einzuholen.
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Wer zahlt Stromzähler Mieter oder Vermieter?
Wer zahlt Stromzähler Mieter oder Vermieter? In der Regel ist der Vermieter für die Installation und Wartung des Stromzählers verantwortlich. Die Kosten für den Stromverbrauch werden jedoch vom Mieter getragen, der regelmäßig die Stromrechnung bezahlen muss. Es ist wichtig, dass im Mietvertrag klar festgelegt ist, wer für welche Kosten verantwortlich ist. In einigen Fällen kann es vorkommen, dass der Vermieter die Stromkosten in die Miete einberechnet. Es ist ratsam, sich vor Abschluss des Mietvertrags über die genauen Regelungen zu informieren.
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Darf der Vermieter in einer WG das alles im Mietrecht?
Ja, der Vermieter hat das Recht, bestimmte Regelungen im Mietvertrag festzulegen, solange diese nicht gegen geltendes Mietrecht verstoßen. Allerdings müssen die Regelungen für alle Mieter gleichermaßen gelten und dürfen keine Diskriminierung darstellen. Es ist wichtig, den Mietvertrag sorgfältig zu prüfen und bei Bedenken einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen.
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Was sollte Vermieter vom Mieter verlangen?
Was sollte Vermieter vom Mieter verlangen? Vermieter sollten von ihren Mietern verlangen, die Miete pünktlich zu zahlen und das Mietobjekt pfleglich zu behandeln. Außerdem ist es wichtig, dass Mieter die Hausordnung einhalten und eventuelle Schäden umgehend melden. Vermieter können auch verlangen, dass Mieter eine Haftpflichtversicherung abschließen, um sich vor eventuellen Schadensersatzansprüchen zu schützen. Letztendlich ist es wichtig, klare Vereinbarungen im Mietvertrag zu treffen, um Missverständnisse zu vermeiden.
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