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  • Immobilien verwalten und vermieten. Alles über WEG-Recht und Mietrecht.
    Immobilien verwalten und vermieten. Alles über WEG-Recht und Mietrecht.

    Wenn es um Vermietung, Verwaltung und Investitionen in die Immobilie geht, sind private Haus- und Wohnungseigentümer oft keine Profis. Dieses Buch liefert verbindlichen Rat für alle praktischen Fragen. Egal, ob Selbstnutzer oder Vermieter - es gibt viele Rechte, Pflichten und gesetzliche Auflagen. Der Ratgeber gibt Tipps bei der Wahl eigener Mieter, zeigt, was bei einem Mietvertrag alles beachten werden muss und welche Auflagen es bei der Kostenverteilung von Baumaßnahmen gibt. Das neue Wohnungseigentumsgesetz vom Januar 2021 bringt darüber hinaus eine Fülle von Neuerungen mit sich, unter anderem Modernisierungen auch ohne Einstimmigkeit, Anspruch auf zertifizierte Hausverwalter, vereinfachte Eigentümerversammlung, flexibleren Verwaltungsbeirat und Harmonisierung von Miet- und Wohneigentumsrecht. Welche Möglichkeiten bieten die im Juli 2021 neu aufgestellten Förderprogramme von KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und Bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)? Und wo lohnt es sich am meisten, im dynamischen Wohnungsmarkt zu vermieten?

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  • Der Mieterassistent|Mieter-Set|Ratgeber Mietrecht
    Der Mieterassistent|Mieter-Set|Ratgeber Mietrecht

    Set mit allen Musterbriefen, Formularen und Checklisten, die Sie als Mieter brauchen

    Preis: 13.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Meine Rechte als Mieter| Ratgeber Mietrecht |Mieterrechte
    Meine Rechte als Mieter| Ratgeber Mietrecht |Mieterrechte

    Von der Wohnungssuche bis zum Auszug auf der rechtlich sicheren Seite

    Preis: 19.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Stürzer, Rudolf: Mietrecht für Vermieter von A-Z
    Stürzer, Rudolf: Mietrecht für Vermieter von A-Z

    Mietrecht für Vermieter von A-Z , Als Vermieter und Vermieterin müssen Sie immer auf dem aktuellen rechtlichen Stand sein und schnell einen Überblick über Änderungen gewinnen. In diesem Nachschlagewerk finden Sie für jedes Problem das passende Stichwort, ob Mietnomaden, Mieterhöhungen nach Modernisierung. Die Experten von Haus + Grund München geben fundierten und verständlichen Rat, um Ihre Immobilie rentabel zu vermieten.  Inhalte: Stichworte von A wie Abmahnung bis Z wie Zahlungsverzug Mietpreisbremse: Was Sie beachten müssen Datenschutzbestimmungen: Was Vermieter und Vermieterinnen fragen und speichern dürfen Korrektes Vorgehen bei kleinen Modernisierungsmaßnahmen Gestaltung von Mietverträgen: Welche Klauseln zulässig sind Regelungen zur Vereinbarkeit von Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Aktuelle BGH-Urteile und Gesetze Neu in der 8. Auflage: Novelle des Gebäudeenergiegesetzes: aktuelle energetische Anforderungen an Gebäude und Heizungen, geplante Förderungen, Umlage auf die Miete Mietrechtliche Änderungen: Co2-Aufteilungsgesetz, Heizkostennovelle, Balkonkraftwerke, Mieterstrom Die digitale und kostenfreie Ergänzung zu Ihrem Buch auf myBook+: Zugriff auf ergänzende Materialien und Inhalte E-Book direkt online lesen im Browser Persönliche Fachbibliothek mit Ihren Büchern Jetzt nutzen auf mybookplus.de.   , Bücher > Bücher & Zeitschriften

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  • Wer zahlt die Hausverwaltung Mieter oder Vermieter?

    Die Kosten für die Hausverwaltung können entweder vom Mieter oder vom Vermieter getragen werden, je nachdem, was im Mietvertrag vereinbart wurde. In der Regel werden die Kosten für die Hausverwaltung jedoch vom Vermieter übernommen. Die Hausverwaltung kümmert sich um die Verwaltung des Mietobjekts, wie z.B. die Organisation von Reparaturen, die Abrechnung von Betriebskosten und die Kommunikation mit den Mietern. Es ist wichtig, im Mietvertrag festzuhalten, wer für die Kosten der Hausverwaltung verantwortlich ist, um Missverständnisse zu vermeiden.

  • Welche Rechte und Pflichten haben Mieter und Vermieter im Mietrecht?

    Mieter haben das Recht auf eine angemessene Mietwohnung, auf Mietminderung bei Mängeln und auf Kündigung mit gesetzlicher Frist. Vermieter haben das Recht auf pünktliche Mietzahlungen, auf Betreten der Wohnung zur Besichtigung oder Reparatur und auf Kündigung bei Zahlungsverzug. Beide Parteien haben die Pflicht, die vereinbarten Vertragsbedingungen einzuhalten, sich um die Instandhaltung der Wohnung zu kümmern und sich gegenseitig zu respektieren.

  • Ist der Balkon einer Eigentumswohnung Gemeinschaftseigentum?

    Ist der Balkon einer Eigentumswohnung Gemeinschaftseigentum? Diese Frage hängt von den Regelungen der jeweiligen Eigentümergemeinschaft ab. In der Regel sind Balkone, die zu einer bestimmten Wohnung gehören, Sondereigentum und somit in der Verantwortung des jeweiligen Wohnungseigentümers. Es kann jedoch auch vorkommen, dass Balkone als Gemeinschaftseigentum definiert sind, was bedeutet, dass sie von allen Eigentümern gemeinsam genutzt und instand gehalten werden müssen. Es ist daher wichtig, die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung der Eigentümergemeinschaft zu prüfen, um Klarheit über die Eigentumsverhältnisse zu erhalten. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt oder eine Hausverwaltung zu konsultieren.

  • Sind die Fenster einer Eigentumswohnung Gemeinschaftseigentum?

    Sind die Fenster einer Eigentumswohnung Gemeinschaftseigentum? Diese Frage hängt von den Regelungen der jeweiligen Eigentümergemeinschaft ab. In der Regel sind jedoch die Fenster einer Eigentumswohnung Gemeinschaftseigentum, da sie die äußere Fassade des Gebäudes betreffen und somit für alle Eigentümer relevant sind. Es ist wichtig, die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung der Eigentümergemeinschaft zu prüfen, um Klarheit über die genaue Regelung zu erhalten. Bei Unklarheiten oder Streitigkeiten kann ein Blick in das Wohnungseigentumsgesetz helfen, um die Rechte und Pflichten der Eigentümer zu klären. Es empfiehlt sich auch, sich mit anderen Eigentümern auszutauschen oder gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.

Ähnliche Suchbegriffe für Eigentümerforum:


  • ABC des Mietrechts. Lexikon für Mieter und Vermieter.
    ABC des Mietrechts. Lexikon für Mieter und Vermieter.

    Sparen Sie Geld und Ärger! Der seit Jahren bewährte Ratgeber ABC des Mietrechts informiert zuverlässig über: Fallstricke in Formularverträgen, korrekte Nebenkostenabrechnung, Kündigungsrecht, insbesondere Eigenbedarfskündigung, Mangel der Mietsache, Möglichkeiten der Mieterhöhung, Recht zur Mietminderung, Renovierungspflicht des Mieters, Regelungen zur Haustierhaltung, Schadensersatzansprüche, Widerrufsoptionen, zahlreiche Querverweise auf angrenzende Begriffe und Erläuterungen gewährleisten umfassende Information. Neue Stichworte wie Erhaltungsmaßnahmen, Kalte Räumung, Kurzzeitvermietungen und Nutzerwechselgebühr wurden aufgenommen. Die Neuerungen zur Mietpreisbremse, dem Bestellerprinzip sowie dem Gebäudeenergiegesetz sind berücksichtigt.

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    ABC der Mietnebenkosten. Lexikon für Mieter und Vermieter.

    Das kompakte Nachschlagewerk »ABC der Mietnebenkosten« informiert Mieter und Vermieter, wie Nebenkostenabrechnungen korrekt zu erstellen sind und auf welche Details bei Abrechnungen besonders zu achten ist. Welche Positionen dürfen in der Betriebskostenabrechnung berücksichtigt werden? Wie sieht eine korrekte Mietnebenkostenabrechnung aus? Wie überprüfen Sie die Abrechnung der Mietnebenkosten Ihres Vermieters oder Hausverwaltung? Wie setzen Sie Ihre Rechte bei überhöhten Abrechnungen der Mietnebenkosten durch? Was ist bei einer Betriebskostenvereinbarung zu beachten? Wie können Nachzahlungs- und Guthabenansprüche durchgesetzt werden? Mit ausgewählten Rechtsgrundlagen und Gerichtsentscheidungen.

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  • Die Eigentümerversammlung: kurz&konkret!
    Die Eigentümerversammlung: kurz&konkret!

    Wer eine Eigentumswohnung besitzt, ist Mitglied in der Wohnungseigentümergemeinschaft. Diese verwaltet das gemeinschaftliche Eigentum und trifft die wesentlichen Entscheidungen, die mit dessen Bewirtschaftung und dem Zusammenleben der Wohnungseigentümer verbunden sind. Dem Verwalter obliegt die Einberufung der Versammlung, ferner hat er dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Beschlüsse ordnungsgemäß gefasst werden.

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    Beck'sches Formularbuch Mietrecht

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  • Was gehört zum Gemeinschaftseigentum einer Eigentumswohnung?

    Was gehört zum Gemeinschaftseigentum einer Eigentumswohnung? Zum Gemeinschaftseigentum einer Eigentumswohnung gehören alle Teile des Gebäudes, die von allen Eigentümern gemeinsam genutzt werden, wie beispielsweise das Treppenhaus, der Aufzug, das Dach und der Keller. Auch die Außenanlagen wie der Garten oder der Parkplatz zählen zum Gemeinschaftseigentum. Die Instandhaltung und Verwaltung des Gemeinschaftseigentums obliegt in der Regel einer Eigentümergemeinschaft, die gemeinsam über Maßnahmen und Ausgaben entscheidet. Es ist wichtig, sich als Eigentümer über die genauen Regelungen und Pflichten bezüglich des Gemeinschaftseigentums im Wohneigentumsgesetz oder der Teilungserklärung zu informieren.

  • Welche Rechte und Pflichten haben Mieter und Vermieter gemäß dem deutschen Mietrecht?

    Mieter haben das Recht auf eine angemessene Mietwohnung, auf eine mängelfreie Wohnung und auf eine fristgerechte Kündigung. Vermieter haben das Recht auf die vereinbarte Miete, auf eine ordnungsgemäße Nutzung der Wohnung und auf eine angemessene Ankündigung von Besichtigungen oder Reparaturen. Beide Parteien haben die Pflicht, sich an die im Mietvertrag vereinbarten Regelungen zu halten und sich gegenseitig über Mängel oder Probleme zu informieren.

  • Wie können Vermieter ihre Immobilien effektiv vermarkten und Mieter finden?

    Vermieter können ihre Immobilien effektiv vermarkten, indem sie professionelle Fotos und detaillierte Beschreibungen erstellen, die online auf verschiedenen Plattformen veröffentlicht werden. Zudem können sie gezielte Werbung schalten und sich an Immobilienportalen beteiligen, um eine größere Reichweite zu erzielen. Eine gute Kommunikation mit potenziellen Mietern, schnelle Reaktionszeiten und transparente Informationen über Mietbedingungen und Kosten sind ebenfalls wichtig, um Mieter zu finden.

  • Kann Hausverwaltung Mieter abmahnen?

    Ja, eine Hausverwaltung kann Mieter abmahnen, wenn diese gegen ihre vertraglichen Pflichten verstoßen. Typische Gründe für eine Abmahnung könnten beispielsweise wiederholte Ruhestörungen, nicht genehmigte Untervermietung oder Vernachlässigung der Instandhaltungspflichten sein. Die Abmahnung sollte schriftlich erfolgen und den konkreten Verstoß sowie eine Frist zur Behebung des Problems enthalten. Mieter haben dann die Möglichkeit, auf die Abmahnung zu reagieren und das Verhalten zu korrigieren, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Letztendlich kann eine Abmahnung auch der erste Schritt sein, um bei fortgesetztem Fehlverhalten des Mieters eine Kündigung des Mietvertrags zu rechtfertigen.

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